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Bauschutt
Die Abfallart "Bauschutt" umfasst jene mineralischen Materialien, die bei Bau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfallen und ausschließlich aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik, Stein- und Leichtbaustoffen, Mörtel oder Kalksandstein bestehen.
Das darf hinein:*
Betonteile, -fertigteile, Mauerwerksbruch
Betonsteine, Betondachziegel
Estriche aus Beton oder Zement
Fliesen, Keramikteile
Knochensteine, Natursteine, Pflastersteine, Randsteine
Schieferplatten
Schottermaterial ohne Verunreinigungen
Achtung: Die maximale Kantenlänge beträgt 60 cm.
Das darf nicht hinein:*
Asbesthaltige Materialien, Spritzasbest
Asbestzementhaltige Teile wie Platten und Rohre
Estriche aus Bitumen oder Gussasphalt
Teer und teerhaltige Materialien
Innenausmauerungen von Schornsteinen
Nachtspeicherofensteine, Schamottsteine
Dämm- und Isoliermaterial (z.B. Styropor)
Baustoffe auf Gipsbasis (z.B. Rigips, Ytong)
Verbundmaterialien mit mineralischen Bestandteilen oder Rigipsplatten
Flachglas, Glasbausteine, feuerfestes Glas
*Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die genannten Stoffe stehen stellvertretend für Abfälle ähnlicher oder gleicher Art.
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Grünabfall
Die Abfallart "Grün- oder Bioabfall" (auch: biologisch abbaubare Pflanzenabfälle) umfasst sämtliche Garten- und Parkabfälle, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Friedhofsabfälle, Straßenbegleitgrün sowie ungekochte Obst- und Gemüseabfälle.
Das darf hinein:*
Garten- und Parkabfälle
Laub
Ast- und Strauchschnitt
Äste mit einem Durchmesser von weniger als 15 cm
Friedhofsabfälle (frei von nicht-kompostierbaren Stoffen)
Grasschnitt
ungekochte Obst- und Gemüseabfälle
Das darf nicht hinein:*
Äste mit einem Durchmesser von 15 cm oder mehr
Wurzeln mit einem Durchmesser von 15 cm oder mehr, Baumstämme und -stümpfe
Bauhölzer und Holzzäune, lackiertes oder teerhaltiges Holz
gekochte Obst- und Gemüseabfälle
gekochte oder verpackte Speisereste
Abfälle aus Tierhaltungen
*Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die genannten Stoffe stehen stellvertretend für Abfälle ähnlicher oder gleicher Art.
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Baustellenmischabfall
Die Abfallart "Baustellenmischabfall" umfasst sämtliche Abfallstoffe, die im Rahmen von Neu- und Umbauten, Reparaturen oder Abrissen von Bauwerken – als Baumaterialien, Bauzubehör oder Verpackungsreste – anfallen.
Das darf hinein:*
Holzwerkstoffe, Paletten, Kanthölzer, Bretter, Spanplatten (nicht kontaminiert)
Rohre aus Kunststoff
leere Verpackungen aus Folie, Pappe, Papier, Styropor
Tapetenreste
Kabelreste
Möbelteile, Türzargen und Fenster aus Kunststoff
Glas und Glasreste
Bodenbeläge aus Holz und Kunststoff
Teppichreste
Metall und Eisen
Das darf nicht hinein:*
Mineralischer Bauschutt
Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
Sonderabfälle (wie Farben, Lacke, Öle u.ä.)
Abfälle zur Beseitigung (Restabfälle)
Asbestabfälle
kontaminiertes Holz (z.B. Holzfenster),
Holz mit einer Länge von mehr als 2,80 Metern
Glas- und Steinwolle, künstliche Mineralfasern
Dach- oder Teerpappe mit Styroporanhaftungen,
Organische Abfälle
Elektronikschrott
Kunststofftanks
Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt
Leuchtmittel
Gebäudedämmstoffabfälle
Baustyropor, Styrodur, EPS oder XPS (HBCD-haltige Stoffe)
Bitte beachten Sie : Wir bitten Sie, keine Gebäudedämmstoffe (wie z.B. Baustyropor, Styrodur, EPS oder XPS) über Behälter von SUEZ.containerdienst zu entsorgen. Diese Stoffe stehen im Verdacht, HBCD-haltig zu sein und werden daher seit dem 30.09.2016 als gefährlicher Abfall eingestuft. Daher sind Dämmstoffe gesondert zu entsorgen. Bei Sammlung dieser Stoffe über Absetzcontainer von SUEZ sind wir zur Zurückweisung der betroffenen Abfälle zu Lasten des Kunden verpflichtet.
*Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die genannten Stoffe stehen stellvertretend für Abfälle ähnlicher oder gleicher Art.
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Gewerbeabfall zur Verwertung
Die Abfallart "Gewerbeabfall zur Verwertung" umfasst sämtliche verwertbaren Stoffe und Verpackungen, die frei von schädlichen Restinhalten und / oder chemischen Verunreinigungen sind.
Das darf hinein:*
Verpackungsmaterialien jeglicher Art (z.B. Kartonagen, Papier, Umreifungsbänder, leere PE-Eimer sowie Blechgebinde)
Styropor
Hartkunststoffe (z.B. Rohre, Kabelkanäle sowie Produktionsabfälle)
Schrott und Metalle
Textilien und Teppichbodenreste
Holz (auch behandelt und / oder beschichtet)
Das darf nicht hinein:*
Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
Kehricht, Stäube, Asbest- und / oder Glasfaserabfälle
Nassabfälle wie Speisereste und überlagerte Lebensmittel
Garten- und Grünabfälle (z.B. Baum- und Strauchschnitt, Laub sowie Gras)
Sonderabfälle (z.B. Farben und Lacke, Galvanik- und Metallschleifschlämme, Leim sowie Klebe- und Lösungsmittel)
kontaminierte Althölzer (z.B. Jägerzaun)
Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapier bzw. -pappen
Leuchtmittel
*Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die genannten Stoffe stehen stellvertretend für Abfälle ähnlicher oder gleicher Art.
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Sperrmüll
Die Abfallart "Sperrmüll" umfasst sämtliche zu entsorgende Haushaltsgegenstände, die so sperrig sind, dass sie selbst nach einem zumutbaren Zerkleinerungsaufwand nicht in der Restmülltonne entsorgt werden können.
Das darf hinein:*
Spielzeug, Kunststoffgefäße und Textilien
Matratzen und Bettgestelle
Fahrräder und Kinderwagen (ohne Bereifung)
Einrichtungsgegenstände
Haus- und Gartenmöbel
Holz (z.B. Türen ohne Glas)
sonstiger sperriger Hausrat
Polstermöbel
Metalle
Das darf nicht hinein:*
Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
Autoteile und -reifen
Bauschutt
Elektrogeräte
Gartenabfälle
Glas und Glasbehälter
Ölöfen und Heizöltanks
Wasch- und Spülmaschinen
Sonderabfälle
Leuchtmittel
Glasflaschen
Abfälle zur Beseitigung (Restabfall)
*Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die genannten Stoffe stehen stellvertretend für Abfälle ähnlicher oder gleicher Art.
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Information zum Stellplatz auf öffentlicher Fläche
Bitte holen Sie vor dem Aufstellen des Containers auf öffentlichen Verkehrsflächen (z.B. Gehwegen, Straßen) eine entsprechende Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) durch ihr zuständiges Ordnungsamt ein. Die Kopie der erteilten Erlaubnis nebst allen maßgeblichen Anlagen ist vorab an SUEZ per Brief, Fax oder Email zu übermitteln. Die Kontaktinformationen Ihres Kundencenters finden Sie unter „Kontakt“.
Bitte prüfen Sie zudem im öffentlichen Verkehrsbereich eigenverantwortlich die jeweiligen Sicherungsmaßnahmen, da jede Stadt/Gemeinde eigene Anforderungen hat.
Holz
Die Abfallart "Holz" umfasst Holzabfälle unterschiedlichster Herkunft. Wichtig ist, dass das übergebene Holz unbehandelt und frei von gefährlichen Stoffen ist - also in die Altholzkategorie A1 fällt. Dieses Holz wurde bei seiner Verwendung nicht bzw. nur unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt.
Das darf hinein:*
Euro- und Einwegpaletten
Obststeigen und Kisten
Verschläge
Bretter, Dielen und Balken
Industriehölzer
Massivholzmöbel und Baustellen- sortimente aus Massivholz
Das darf nicht hinein:*
Möbel, die mit Beschichtungen versehen sind
Furnierte sowie Bau-Spanplatten
Bahnschwellen und Leitungsmasten
Rebpfähle
Fenster und Außentüren
andere lasierte oder lackierte Hölzer
Hölzer, die mit Holzschutzmittel o.Ä.behandelt wurden (z.B. Holzgartenmöbel)
Brandholz
*Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die genannten Stoffe stehen stellvertretend für Abfälle ähnlicher oder gleicher Art.
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Die Abfallart "Bodenaushub" umfasst sämtliche nicht verunreinigte bzw. belastete Böden, die zwar einen geringen Anteil von Steinen haben dürfen, jedoch frei von Wurzeln oder Grasnarbe sind.
Das darf hinein:*
Nicht verunreinigte Mutterböden mit einem geringen Anteil von Steinen
Nicht verunreinigte Sandböden mit einem geringen Anteil von Steinen
Das darf nicht hinein:*
Böden mit einem großen Anteil von Steinen
Wurzeln
Grasnarbe
Böden, die durch Fremdstoffe verunreinigt sind
Belastete Böden
*Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die genannten Stoffe stehen stellvertretend für Abfälle ähnlicher oder gleicher Art.
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Befüllung des Containers – Bitte beachten Sie:
Bitte befüllen Sie den Container nur mit dem gemeldeten Abfall
Beladen Sie den Container bis maximal 10 cm über den Containerrand.
Bitte nehmen Sie keine einseitige Beladung vor, da sonst der Behälter bei Aufnahme durch das Fahrzeug ausschwenken könnte.
Bitte füllen Sie keine "erdfeuchten" Materialien ein - Wasser setzt sich am Boden ab, die Ladung schwimmt und läuft Gefahr verloren zu gehen.
Wir priorisieren das von Ihnen ausgewählte Liefer- und Abholdatum. Sollte sich jedoch das Datum innerhalb des von Ihnen tolerierten Zeitraums ändern, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Aufstellung des Containers – Bitte beachten Sie:
Das befahrbare Gelände muss für mindestens 20 t Eigengewicht geeignet sein.
Die seitlichen Freiräume des Containers müssen mind. 0,7 m betragen.
Die vorderen und hinteren Freiräume des Containers müssen mind. 0,7 m betragen.
Bitte beachten Sie, dass der Absetzkipper eine Rangierhöhe von 6 m und einen Wendekreis von 16 m hat und dass ausreichend Platz für die Gestellung des Containers vorhanden ist.
Bitte stellen Sie zudem sicher, dass die Anfahrt bei Lieferung und Abholung des Containers passierbar ist.
Die Postleitzahl die Sie zur Konfiguration des Containers eingegeben haben ist ausschlaggebend für die Lieferadresse des Containers. Sie können je Bestellvorgang nur eine Lieferadresse und somit Postleitzahl eingeben.
Sie haben auch die Möglichkeit, den Abholtermin nachträglich an Ihr SITA-Kundencenter vor Ort durchzugeben.
Die Telefonummer und E-Mail-Adresse Ihres Kundencenters finden Sie in Ihrer Bestellbestätigung.